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LG Wiesbaden, 12.03.2010 - 4 T 364/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 57 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, AsylVfG § 27a, VwGO § 123, FEVG § 7 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, AufenthG § 55 Abs. 1 S. 3, AsylVfG § 14, AsylVfG § 71 Abs. 8
Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Griechenland, Sicherungshaft, Aufenthaltsgestattung, sichere Drittstaaten, unerlaubte Einreise, Dublin II-VO, Asylfolgeantrag
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- BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags
Auszug aus LG Wiesbaden, 12.03.2010 - 4 T 364/09
Ist der Asylsuchende - wie hier der Betroffene - aus einem sicheren Drittstaat eingereist, so wird gemäß § 55 Abs. 1 S. 3 AsylVfG eine Aufenthaltsgestattung dann begründet, wenn der Betreffende einen förmlichen Asylantrag nach § 14 AsylVfG beim Außenamt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gestellt hat (BGH NVwZ 2003, 893;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 62 AufenthG, Rn. 26;… Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 55, Rn. 29). - BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 307/00
Aufenthaltsgestattung durch Stellung eines Asylantrags
Auszug aus LG Wiesbaden, 12.03.2010 - 4 T 364/09
Entscheidet das Bundesamt nicht innerhalb der Vierwochenfrist über einen aus der Haft heraus gestellten Asylantrag, weil es sich auf der Grundlage des Dubliner-Übereinkommens um die Übernahme durch einen Mitgliedstaat der EU bemüht, steht die Aufenthaltsgestattung der Abschiebungshaft entgegen (BayObLG, InfAuslR 2001, 175;… Hailbronner a.a.O., § 62 AufenthG, Rn. 26).